Honorar
Um einen nervenaufreibenden, zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden, ist eine anwaltliche Vertretung eine sinnvolle Investition.
Die rechtliche Beratung durch einen Experten hilft Ihnen nicht nur Fehler zu vermeiden und die richtigen Entscheidungen zu treffen, sondern letztlich auch Kosten zu sparen.
Das anfallende Honorar für die Beratungsleistungen bzw. die anwaltliche Vertretung unterliegt der freien Vereinbarung zwischen den Mandant:innen und dem Rechtsanwalt.
Transparenz ist mir besonders wichtig. Damit Sie die zu erwartenden Kosten abschätzen können, wird beim Erstgespräch eine erste Schätzung des Aufwandes besprochen und das Honorar vereinbart.
Grundsätzlich kann die Abrechnung des Honorars wie folgt vorgenommen werden:
nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Im Fall eines Gerichtsverfahrens werden die Kosten üblicherweise nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz – ggf. LINK?) verrechnet. Dieser gesetzliche Tarif legt die Höhe der Kosten für jeden Verfahrensschritt in einem Zivilprozess fest.
Stundensatz
Wird diese Abrechnungsvariante vereinbart, wird der tatsächlich angefallene Zeitaufwand meiner Tätigkeit mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Um eine transparente Abrechnung zu garantieren, erhalten Sie selbstverständlich eine Aufstellung aller von mir erbrachten Leistungen.
Pauschalhonorar
Gerade bei Immobilientransaktionen, Vertragserstellungen oder bei Dienstleistungen bei denen, der Arbeitsaufwand im Vorfeld gut abgeschätzt werden kann, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Rechtsschutzversicherung
Sollte für den betreffenden Rechtsfall eine Rechtschutzdeckung bestehen, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Dadurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Die Zusage für die Übernahme des Rechtsanwaltshonorars hole ich vorab direkt für meine Klient:innen bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ein.
Überdies sind Sie gemäß § 158k VersVG berechtigt, Ihren Rechtsanwalt zur Vertretung vor Gericht frei zu wählen.
Erstgespräch
Im persönlichen Erstgespräch erfolgt eine erste Analyse Ihres rechtlichen Problems und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise. Dieses Erstgespräch biete ich um pauschal EUR 144.- (inkl. 20% USt) für die Dauer von bis zu einer Stunde an.
Erfolgt in der Folge meine Beauftragung wird Ihnen das Erstgespräch für diese weiteren vereinbarten anwaltlichen Leistungen gutgeschrieben.
Im Rahmen der Terminvereinbarung besprechen wir, welche Dokumente (z.B. Grundbuchsauszug, Vertragsurkunden, Krankengeschichte etc.) beim Erstgespräch erforderlich sind.
Auftragsbedingungen
Meinen Leistungen liegen die Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte zugrunde.