Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragserstellung über laufende Ansprüche bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Meine Leistungen
Vertragsprüfung- und Gestaltung
Ich erstelle und überprüfe Arbeits- und Dienstverträge unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und kollektivvertraglicher Vorgaben – sowohl für Einzelpersonen als auch für Betriebe.
Anwendbarkeit von Kollektivverträgen
Ich beurteile, welcher Kollektivvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, und erkläre die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Urlaubs- und Entgeltansprüche
Ich kläre Fragen zu Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und anderen laufenden Ansprüchen und unterstütze Sie bei deren Durchsetzung.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei Kündigung, Entlassung oder vorzeitigem Austritt prüfe ich die Rechtmäßigkeit des Vorgehens, berate zu allfälligen Beendigungsansprüchen und vertrete Sie bei Bedarf in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Beratung von Betriebsräten
Ich unterstütze Betriebsräte bei der Auslegung kollektivrechtlicher Regelungen, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und bei der Erstellung oder Überprüfung von Betriebsvereinbarungen.