Miete & Pacht

Im Miet- und Pachtrecht berate ich sowohl Vermieterinnen und Vermieter als auch Mieterinnen und Mieter bzw. Pächter bei der Vertragsgestaltung, bei laufenden mietrechtlichen Fragen sowie bei Konflikten rund um Bestandverhältnisse.

Meine Leistungen

Vertragsgestaltung und -prüfung

Ich erstelle und überprüfe Miet- und Pachtverträge – unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) oder des Kleingartengesetzes. Dabei achte ich auf klare Formulierungen und rechtliche Ausgewogenheit.

Mietzinsüberprüfung

Ich berate Sie zur Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses, insbesondere bei Altbauwohnungen oder befristeten Mietverhältnissen, und vertrete Sie bei Bedarf vor der Schlichtungsstelle.

Eintreibung von Mietrückständen

Bei ausbleibenden Zahlungen unterstütze ich Vermieterinnen und Vermieter bei der rechtlichen Geltendmachung von Mietrückständen – sowohl durch Mahnwesen als auch im gerichtlichen Exekutionsverfahren.

Räumungsverfahren

Ich begleite Sie bei der Einleitung und Durchführung von Räumungsklagen, sei es wegen Zahlungsrückständen, vertragswidrigen Gebrauchs oder sonstiger Beendigungsgründe.

Schlichtungsstelle und Gericht

Ich vertrete Ihre Interessen in Verfahren vor der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ebenso wie in streitigen mietrechtlichen Gerichtsverfahren – sachlich fundiert und zielgerichtet.